Vorprüfung durchlaufen
Sie identifizieren den Digitalbezug und Interoperabilitätsanforderungen für Ihr Vorhaben.
Zeitpunkt: Vor dem Schreiben der Regelung
Dauer: Wenige Minuten
Ergebnis: Individueller Digital- und Interoperabilitätsbezug
Der Digitalcheck sorgt dafür, dass Regelungen digitaltauglich umsetzbar sind – für praxistaugliche Abläufe und weniger Bürokratie in Bund und Ländern.
Wenden Sie den Digitalcheck auf Ihr Regelungsvorhaben an.
Sie identifizieren den Digitalbezug und Interoperabilitätsanforderungen für Ihr Vorhaben.
Zeitpunkt: Vor dem Schreiben der Regelung
Dauer: Wenige Minuten
Ergebnis: Individueller Digital- und Interoperabilitätsbezug
Bei positivem Digitalbezug wenden Sie die fünf Prinzipien auf Ihre Regelungsvorhaben an. Zudem finden Sie verschiedene Hilfestellungen, die Sie unterstützen.
Dauer: Punktuell über die gesamte Regelungsausarbeitung
Ergebnis: Digitaltaugliche Regelung und Visualisierungen
Sie dokumentieren, wie Sie Digitaltauglichkeit in Ihrer Regelung sichergestellt haben.
Zeitpunkt: Parallel zum Erarbeiten der Regelung
Dauer: Ein bis zwei Stunden
Ergebnis: Abgeschlossene Dokumentation der Digitaltauglichkeit
Regelungen werden vermehrt digital umgesetzt. Digitaltaugliche Regelungen stellen sicher, dass der digitalen Umsetzung nicht im Wege steht.
Eine gute digitale Umsetzung spart langfristig Zeit und sorgt dafür, dass Ziel und Wirkung des Vorhabens erreicht werden – für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung.
Der Digitalcheck gilt für alle Regelungsvorhaben auf Bundesebene – Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, neu und bestehend.
Immer mehr Länder prüfen ihre Regelungen verbindlich auf Digitaltauglichkeit. Mit unseren Kooperationspartnern verfolgen wir dasselbe Ziel: Regelungen, die von Anfang an digital umsetzbar sind.
Fünf Prinzipien helfen Ihnen dabei, Chancen der digitaltauglichen Umsetzung auszuschöpfen und Hindernisse frühzeitig zu erkennen.
Digitale Angebote für alle nutzbar gestalten
Datenwiederverwendung benötigt einheitliches Recht
Etablierte Technologien ermöglichen effiziente Umsetzung
Automatisierung basiert auf eindeutigen Regelungen
Datenschutz und Informationssicherheit schaffen Vertrauen

Neben der Digitaltauglichkeit prüft der Digitalcheck auch die Interoperabilitätsanforderungen gemäß EU-Verordnung 2024/903 (Interoperables Europa).

Durch eine Kooperation mit dem Bund können Sie den Digitalcheck für Ihr Bundesland direkt auf der Webseite des Digitalcheck Bund integrieren.
Alle Angebote wie Schulungen, Werkzeuge und Beispiele finden Sie beim Zentrum für Legistik.