Ergebnis der Vorprüfung
Informieren Sie den NKR frühzeitig über Ihr Vorhaben und geben Sie an, ob ein Digitalbezug besteht.
Hier erfahren Sie, worauf der Nationale Normenkontrollrat (NKR) beim Digitalcheck Ihres Regelungsvorhabens achtet.
Hinweis: Diese Seite richtet sich ausschließlich an Bundesministerien.
Der NKR hat den gesetzlichen Auftrag, sicherzustellen, dass Digitalisierung bei der Erarbeitung neuer Regelungsvorhaben berücksichtigt wird. Seit April 2023 fließen die Ergebnisse des Digitalcheck in die Stellungnahmen des NKR ein und sind öffentlich einsehbar.
Dabei gilt:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihr Haus zuständigen Ansprechpartner beim NKR.
Auf diese Unterlagen achtet der NKR beim Digitalcheck Ihres Regelungsvorhabens.
Informieren Sie den NKR frühzeitig über Ihr Vorhaben und geben Sie an, ob ein Digitalbezug besteht.
Damit kann der NKR nachvollziehen, wie Sie die Digitaltauglichkeit Ihres Vorhabens sicherstellen.
Der NKR prüft die Umsetzbarkeit und den Erfüllungsaufwand Ihres Vorhabens anhand des Referentenentwurfs.
Optional
Visualisierungen wie Flussdiagramme helfen dem NKR, Ihre Überlegungen zur Digitaltauglichkeit nachzuvollziehen.