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Digitalcheck

Nationale Kontaktstelle für ein interoperables Europa

Nationale Umsetzung der EU Interoperabilitätsverordnung

Netzwerkdiagramm, das die Interaktionen verschiedener deutscher und EU-Behörden im Kontext der EU-Interoperabilitätsverordnung zeigt. Es verdeutlicht, wie Akteure wie der IT-Planungsrat, die Nationale Kontaktstelle, das BMI und die EU-Kommission bei der Umsetzung, Koordination und dem Reporting zusammenarbeiten.
  • Beteiligte Organisationen und Behörden

Aufgaben der nationalen Kontaktstelle (2024/903 Art. 17)

Aktueller Stand der Integration in den Digitalcheck

  1. 13.03.2024: Verordnung für ein interoperables Europa wird vom europäischen Parlament verabschiedet

  2. 10.01.2025: Verordnung tritt in Kraft und erste Änderungen sind im Digitalcheck umgesetzt:

  3. Aktuell: Konzeption der Zusammenführung vom Erarbeiten-Prozess und Interoperabilitätsbewertung

  4. Nächste Schritte für die Erarbeitung

    Die Abbildung zeigt ein strukturiertes Vorgehensmodell für den Digitalcheck und die Interoperabilitätsbewertung. Das Vorgehen des Digitalchecks und der Interoperabilitätsbewertung wird in einem neuen Prozess zusammengefasst. Er umfasst drei Hauptbereiche: Zunächst werden Akteure identifiziert, bestehende Prozesse visualisiert und neue Prozesse entwickelt. Danach werden rechtliche Rahmenbedingungen untersucht, digitale Chancen analysiert und Anforderungen definiert. Schließlich erfolgt die Umsetzung, die Nutzung bestehender oder die Entwicklung neuer Lösungen, bevor alles dokumentiert wird. Durch die visuelle Darstellung wird der neue, gebündelte Ansatz im Prozess verdeutlicht.

Den Digitalcheck mit Interoperabilitätsanforderungen auf Landesebene nutzen

Aufwände minimieren durch Nachnutzung oder Kooperation

Kontinuierliche Weiterentwicklung

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