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EU-Vorgaben zur Interoperabilität: Alles Wichtige für Ihre Regelung im Überblick

Interoperabilität und Digitaltauglichkeit

Interoperabilität wird als großer Kreis dargestellt, der einen kleineren Kreis mit digitaltauglichen Regelungen umschließt. Dies zeigt, dass digitaltaugliche Regelungen ein Teil der Interoperabilität sind.
Interoperabilität wird als großer Kreis dargestellt, der einen kleineren Kreis mit digitaltauglichen Regelungen umschließt. Dies zeigt, dass digitaltaugliche Regelungen ein Teil der Interoperabilität sind.

Wie beeinflusst Interoperabilität Ihr Vorhaben?

Der Prozess beginnt mit einer geführten Vorprüfung auf Digitalbezug und Anforderungen an Interoperabilität. Daraus ergeben sich drei mögliche Ergebnisse mit unterschiedlichen Prozessschritten: Bei dem Ergebnis "kein Digitalbezug" ist der Erarbeitungsprozess abgeschlossen und wird dem Normenkontrollrat zur Prüfung übermittelt. Bei dem Ergebnis "Digitalbezug" wird das Ergebnis per E-Mail an den Normenkontrollrat gesendet, gefolgt von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und der Dokumentation der Erstellung des Digitalbezugs, die abschließend vom Normenkontrollrat geprüft wird. Für das Ergebnis " Digitalbezug & Anforderungen an die Interoperabilität" wird das Ergebnis per E-Mail an den Normenkontrollrat und das Digitalcheck-Team gesendet, gefolgt von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Unterstützung durch das Digitalcheck-Team, der Dokumentation der Erstellung des Digitalbezugs und der Bewertung der Interoperabilität. Die Dokumentation wird anschließend auf dem Interoperable Europe Portal zur Verfügung gestellt.

Rechtliche Grundlage

Informieren Sie sich weiter zu den EU-Anforderungen an Interoperabilität

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