Erarbeiten eines digitaltauglichen Regelungsvorhabens
Hier finden Sie passende Methoden und Werkzeuge, um Digitaltauglichkeit in Ihrer Regelung sicherzustellen.
Gehen Sie am besten in der vorgeschlagenen Reihenfolge vor.
Erfassen des Status Quo
Ein solides Verständnis über den Ist-Zustand ist ein sinnvoller und sicherer Einstieg. Tauschen Sie sich mit den umsetzenden Akteurinnen und Akteuren aus. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch nach Problemen in der aktuellen Praxis fragen. Wenn Sie in den Gesprächen nichts Neues mehr erfahren, haben Sie den Status Quo erfasst.
Ein Austausch über die aktuelle Praxis darf auch während des Entwurfsprozesses stattfinden.
Entwickeln von Digitaltauglichkeit
Mit einem guten Verständnis des Ist-Zustandes erarbeiten Sie nun Ihre Regelung. Jetzt geht es darum, Möglichkeiten zur Digitalisierung zu finden und Hindernisse aus dem Weg zu räumen – eine gute digitale Umsetzung spart langfristig Zeit und Geld und erfüllt die heutigen Erwartungen der Betroffenen an den Staat.
Verfassen des Regelungsentwurfes
Nun folgt der gewohnte Schreibprozess sowie die formelle Beteiligung, Abstimmungen im Haus und zwischen den Ressorts.
Die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den vorigen Schritten helfen Ihnen dabei,
- Ihren Regelungstext zu strukturieren, insbesondere in Abschnitten, die die Umsetzung betreffen,
- in der Gesetzesbegründung auf Probleme im Ist-Zustand einzugehen,
- den Umsetzungsprozess einfach besprechbar zu machen in Abstimmungen anhand von Visualisierungen.
- Textarbeit
Schreiben Sie die Regelung
Nutzen Sie die gewonnen Ideen, um die Regelung zu schreiben. Dafür nehmen Sie ganz einfach Ihre gewohnten Programme und Arbeitshilfen – z. B. eNorm und das Handbuch der Rechtsförmlichkeit.
Sie haben Gesprächsbedarf zu Ihrem Vorhaben?
Bei inhaltlichen Anliegen zu Ihrem Regelungsvorhaben helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über digitalcheck@digitalservice.bund.de oder rufen Sie uns an unter 0151/40 76 78 39.
So machen Sie weiter
- 1
Abgeschlossene Vorprüfung: Der Digitalbezug wurde eingeschätzt.
- 2
Abgeschlossene Erarbeitung eines digitaltauglichen Regelungsvorhabens.
- 4
Prüfen durch den NKR
Der NKR (Nationaler Normenkontrollrat) prüft Ihr Vorhaben hinsichtlich der Berücksichtigung der Prinzipien digitaltauglicher Gesetzgebung. Bei Fragen wird der NKR auf Sie zukommen.