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Digitalcheck

Vorprüfung: Digitalbezug einschätzen

Finden Sie in 6 Fragen heraus, ob Sie in Ihrem Regelungsvorhaben Aspekte der digitalen Umsetzung und EU-Anforderungen an Interoperabilität beachten müssen.

Was ist Digitalbezug?

Digitalbezug beschreibt die digitale Umsetzung, wenn ein Prozess nach Inkrafttreten eines Vorhabens zumindest teilweise durch ein IT-System abgebildet wird. Beispiele sind:

  • eine Reihe von Aufgaben mit einem bestimmten Ziel, zum Beispiel das Ausfüllen eines Formulars in ELSTER, um die Steuererklärung einzureichen,
  • die Abfrage von Daten aus einem Register oder
  • das Bereitstellen von Informationen auf einer Website.
Was ist Interoperabilität?

Interoperabilität macht ein digitales Europa ohne Grenzen möglich, in dem Behörden nahtlos Daten austauschen können. Ob Umzug oder Firmengründung im Ausland – Verwaltungsakte lassen sich EU-weit einfach, sicher und vollständig online erledigen. Das spart Zeit und Kosten. Grundlage dafür ist die Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903.

Vorprüfung fortsetzen

Zusammengefasst

Beginnen Sie so früh wie möglich

Führen Sie die Vorprüfung zu Beginn Ihrer Arbeit an einem Regelungsvorhaben durch. Das heißt bevor Sie den Regelungstext formulieren.

Bundesebene

So gehen Sie vor:

Der Prozess auf Bundesebene beginnt mit einer geführten Vorprüfung auf Digitalbezug und Anforderungen an Interoperabilität. Daraus ergeben sich drei mögliche Ergebnisse mit unterschiedlichen Prozessschritten: Bei dem Ergebnis "kein Digitalbezug" ist der Erarbeitungsprozess abgeschlossen und wird dem Normenkontrollrat zur Prüfung übermittelt. Bei dem Ergebnis "Digitalbezug" wird das Ergebnis per E-Mail an den Normenkontrollrat gesendet, gefolgt von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und der Dokumentation der Erstellung des Digitalbezugs, die abschließend vom Normenkontrollrat geprüft wird. Für das Ergebnis " Digitalbezug & Anforderungen an die Interoperabilität" wird das Ergebnis per E-Mail an den Normenkontrollrat und das Digitalcheck-Team gesendet, gefolgt von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Unterstützung durch das Digitalcheck-Team, der Dokumentation der Erstellung des Digitalbezugs und der Bewertung der Interoperabilität. Die Dokumentation wird anschließend auf dem Interoperable Europe Portal zur Verfügung gestellt.

Der Ablauf des Digitalchecks auf Bundesebene: Von der Vorprüfung bis zur Dokumentation


Warum ist die Vorprüfung relevant für mein Vorhaben?

  • Digitalisierungsbezug frühzeitig erkennen: Setzen Sie sich frühzeitig mit Chancen der Digitalisierung auseinander, um den Regelungstext so zu gestalten, dass er die praxisnahe Umsetzung ermöglicht.
  • EU-Anforderungen identifizieren: Im Rahmen der Vorprüfung ermitteln Sie, ob grenzüberschreitende Interoperabilität für Ihr Vorhaben relevant ist. Regelungen, die Interoperabilität fördern, ermöglichen technische Standardisierung, rechtliche Harmonisierung und digitale bürgerzentrierte Dienste innerhalb der EU.
  • Rechtliche Grundlage: Seit Juni 2024 ist es verpflichtend, Regelungsvorhaben auf Bundesebene auf Digitaltauglichkeit zu prüfen. Der Normenkontrollrat prüft die Durchführung auf Grundlage von § 4 Abs. 3 NKRG. Zusätzlich müssen ab Januar 2025 bestimmte Regelungsvorhaben die Anforderungen an Interoperabilität auf EU-Ebene unterstützen. Dies ergibt sich aus der EU-Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903.